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Hausordnung

1. Eintrittspreise

Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Die Eintrittskarte berechtigt während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Zoo am Meer Bremerhaven und ist nicht übertragbar. Mit dem Erwerb der Karte wird die Hausordnung anerkannt.

Die Eintrittskarte ist nur am Erwerbstag für den einmaligen Eintritt gültig.

Unsere Jahreskarte ist zwölf Monate ab dem Ausgabetag gültig. Bei Verlust kann gegen eine Gebühr von 5 Euro eine neue Jahreskarte ausgestellt werden. Eine Kartenrücknahme ist nicht möglich.

Freien Eintritt in den Zoo haben (außer Kinder unter 4 Jahren) folgende Personengruppen:

  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 80 % Behinderung (Nur bei Vorlage eines Ausweises, mit einem „B“.)
  • Mitarbeiter:innen anderer Zoos bei Vorlage eines Mitarbeiterausweises
  • Journalist:innen bei Vorlage eines gültigen Presse-Ausweises

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt vor allem für das Entfachen von Feuer.

Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist auf dem Gelände des Zoos nicht gestattet.

Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Der Zoo am Meer haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Einrichtungen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Zoo am Meer Bremerhaven vorliegt.

3. Sicherheitsabsperrungen

Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter / Sicherheitsabsperrungen zu erklettern oder zu übersteigen.

4. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen, die Zooregeln zu beachten bzw. wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Zoo am Meer bewegen.

Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die aufsichtspflichtigen Personen für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Regelungen der Zoo-Hausordnung entstehen. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung des Zoo am Meer Bremerhaven oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Zoo untersagt werden. Personen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

5. Fotografieren und Filmen

Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten Zwecken (z. B. für Ihr Familienarchiv) erfolgen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung zulässig. Für den Fall, dass der Zoo am Meer Bremerhaven GmbH oder ein von dieser Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einer Person gemacht hat, willigt dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit der Zoo am Meer Bremerhaven GmbH ein.

Wir wünschen Ihnen schöne, spannende und entspannende Momente im Zoo am Meer!